- Fachdienst Straßenverkehrsrecht
- 2007
- Heft 21
- Urteilsanmerkungen
- Kääb: Geschädigter muss auf angekündigtes höheres Restwertangebot des Versicherers warten
- Kääb: Ausnahmsweise zulässige Beschwerde nach ermessensfehlerhafter Ablehnung einer Terminsverlegung durch Vorsitzenden
- Kääb: Fahrtenbuch nach Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h auf der Autobahn
- Kääb: Versicherer hat in durchschnittlichem Fall drei bis vier Wochen Zeit zur Anspruchsprüfung
- Kääb: Toleranz von 20 Prozent bei Geschwindigkeitsablesung von ungeeichtem Tacho ausreichend
- Urteilsanmerkungen
- Heft 21
- 2007