Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Straßenverkehrsrecht 2008, 272315
Anm. zu BGH: Gericht muss auf Antrag von einem Sachverständigen telefonisch hinzugezogenen weiteren Sachverständigen anhören
Entscheidungsbesprechung von Kääb zum Beschluss v. 14.10.2008 - VI ZR 7/08