Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Straßenverkehrsrecht 2009, 273214
Bei mangelnder Fahreignung kann auch eine später erteilte ausländische EU-Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn sie einen inländischen Wohnsitz ausweist
Beitrag von Redaktion FD-StrVR