Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Fachdienst Straßenverkehrsrecht 2009, 285680
Anm. zu BGH: Nach Anhörung eines Sachverständigen zu schwierigen Sachfragen müssen Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme haben
Entscheidungsbesprechung von Kääb zum Beschluss v. 12.05.2009 - VI ZR 275/08