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Fachdienst Straßenverkehrsrecht 2013, 344706
Anm. zu OLG München: Auch der Vorbehalt immateriellen Schadens gilt bei einem Vergleich die Schäden, die wahrscheinlich sein konnten, mit ab
Entscheidungsbesprechung von Kääb zum Urteil v. 15.03.2013 - 10 U 4171/12