- FD-VersR
- 2008
- Heft 22
- Aktuelle Nachrichten
- Redaktion FD-VersR: Kein Haftungsausschluss bei Teilnahme am Fahrsicherheitstraining, wenn Versicherungsschutz besteht
- Sachverhalt
- OLG wendet Grundsätze des BGH zur Haftung eines versicherten Mitbewerbers für Schäden durch Regelverletzung an
- Kriterien für Vorliegen eines Rennens
- Kein Rennen, daher gesamtschuldnerische Haftung
- Keine Einschränkung der Haftung aus Gefährdungspotential der Betätigung
- Beiderseitiges Mitverschulden wegen leichter Fahrlässigkeit
- A hätte nachfolgendes Fahrzeug beachten müssen
- B hätte nicht auf Ausweichen des A rechnen dürfen
- Redaktion FD-VersR: Kein Haftungsausschluss bei Teilnahme am Fahrsicherheitstraining, wenn Versicherungsschutz besteht
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