Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
FD-ZVR 2012, 327363 (Ls.)
BGH: Beim Verdacht einer Unfallmanipulation darf der mitverklagte Haftpflichtversicherer im Prozess sowohl als Streitgenosse als auch als Streithelfer nach §§ 61, 69 ZPO fungieren
Beschluss vom 29.11.2011 -