Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
FD-ZVR 2012, 327371 (Ls.)
OLG Stuttgart: Aus der Berufungsschrift muss bis zum Ablauf der Berufungsfrist eindeutig zu erkennen sein, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter sein soll
Beschluss vom 28.09.2011 -