-
Zitiert in:
- FD-ZVR
- 2021
- Heft 17
- Inhaltsverzeichnis
- Urteilsanmerkungen
- Wichtige Leitsätze
- BGH: Gerichtliche Zuständigkeit der Kammer nach § 568 Satz 2 ZPO
- BGH: Erforderlichkeit der Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers
- OLG Frankfurt a.M.: Maßgebender Zeitpunkt für den Eintritt der Hemmungswirkung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB ist allein der Zeitpunkt der Erhebung der Musterfeststellungsklage
- OLG Brandenburg: Beurteilung einer Zustellung als «demnächst»
- OLG Frankfurt a.M.: Restitutionsantrag in Bezug auf eine Entscheidung über einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung
- OLG Frankfurt a.M.: Anwendbarkeit des § 780 Abs. 1 ZPO auf die Haftung des Kommanditisten nach Ausscheiden des Komplementärs aus einer zweigliedrigen Kommanditgesellschaft
- AG Wiesbaden: Passivlegitimation bei einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung der Einberufung einer Eigentümerversammlung
- Aktuelle Nachrichten
- Aufsatzüberblick
- Heft 17
- 2021