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Zitiert in:
- FPR
- 2010
- Heft 3 (Seite 65-120)
- Inhaltsverzeichnis
- Themenschwerpunkt: Die übergangsrechtlichen Vorschriften des FGG-RG, des EGBGB und der EGZPO Aufsätze zum Thema
- Entscheidungen zum Thema
- OLG Köln: Zuständigkeit für Rechtsmittel nach Inkrafttreten der FGG-Reform
- OLG Köln: Zulässiges Rechtsmittel nach Inkrafttreten der FGG-Reform
- OLG Hamm: Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens bei beschränkter Beschwerde
- OLG Schleswig: Zuständigkeit für eine nach Inkrafttreten der FGG-Reform eingelegte Beschwerde
- OLG Stuttgart: Rechtsmittel nach dem Übergangsrecht, Wiedereinsetzung bei falsch eingelegtem Rechtsmittel
- OLG Köln: Anwendung der Übergangsvorschriften im Erbscheinsverfahren
- OLG Frankfurt a.M.: Erweiterung der Klage auf Gesamtschuldnerausgleich gegen den Ehegatten nach Inkrafttreten des FamFG
- OLG Braunschweig: Zuständigkeit für Prozesskostenhilfeantrag in früherer Rechtssache nach Inkrafttreten des FamFG
- OLG Hamm: Zuständigkeit im Vollstreckungsverfahren nach Inkrafttreten der FGG-Reform
- OLG Nürnberg: Zulässiges Rechtsmittel nach der FGG-Reform, Wiedereinsetzung
- KG: Zulässiges Rechtsmittel nach Inkrafttreten der FGG-Reform
- Dokumentation
- Literaturempfehlungen
- Heft 3 (Seite 65-120)
- 2010