- GSZ
- 2019
- Heft 5 (Seite 177-220)
- Aufsätze
- Roth: Keine Privilegierung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bei Vereinsverboten
- I. „Unerlässlichkeit“ als gesteigerte Verhältnismäßigkeitsvoraussetzung bei Glaubensgemeinschaften
- II. „Unabtrennbarkeit“ der verfassungsfeindlichen Glaubensinhalte keine Verbotsvoraussetzung
- III. Gefahrenabwehrrechtliche Unerheblichkeit der Motivation
- IV. Glaubensfreiheit kein Titel zur Beeinträchtigung der Rechte anderer oder von verfassungsrechtlichen Schutzgütern der Allgemeinheit
- V. Weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates und negative Glaubensfreiheit
- VI. Ergebnis
- Buchberger: Die Aufgaben des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik nach den Änderungen des BSIG 2015 bis 2017 – ein Überblick
- Löffelmann: Der Schutz grundrechtssensibler Bereiche im Sicherheitsrecht
- Sellmeier/Blome: Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel durch Vertrauensleute der Nachrichtendienste des Bundes oder: Der Einsatz eines nachrichtendienstlichen Mittels durch ein nachrichtendienstliches Mittel?
- Roth: Keine Privilegierung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bei Vereinsverboten
- Aufsätze
- Heft 5 (Seite 177-220)
- 2019