Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
GSZ 2019, 83 (m. Anm. Gärditz)
VG Köln: Bundesamt für Verfassungsschutz wird untersagt, in Bezug auf die AfD zu äußern oder zu verbreiten, diese werde als „Prüffall“ bearbeitet.
Beschluss vom 26.02.2019 - 13 L 202/19 mAnm Gärditz