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GuP 2013, 159
BSG: Ein Widerspruch zwischen einer (weitergefassten) gesetzlichen Regelung zum Sonderbedarf und einer (engergefassten) Regelung in Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses kann vom Gericht im Wege der Analogie aufgelöst werden
Urteil vom 15.08.2012 - B 6 KA 48/11 R