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Zitiert in:
- GWR
- 2009
- Heft 2 (Seite 25-49)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- aus der Fünten: Kein Anspruch auf Rückforderung einer Überweisung, wenn diese bei der Empfängerbank auf ein Zahlungsverkehrskonto gutgeschrieben wurde
- Baumann: Präzisierung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung von Anlegern am sogenannten Grauen Kapitalmarkt
- Krauss: Geschäftsführer einer Treuhandkommanditistin haftet aus § 826 BGB bei Verschweigen aufsichtsrechtlichen Tätigwerdens der BaFin
- Müller-Wiedenhorn: Rückabwicklung von Überweisungen erfolgt im Leistungsverhältnis
- Roos: Haftung eines Wirtschaftsprüfers bei Verletzung eines Mittelverwendungskontrollvertrages bei Kapitalanlagen als Vertrag zu Gunsten Dritter II
- Frobenius: Angemessenheit der Umtauschrelation kann durch Börsenkurs bestimmt werden (T-Online/Deutsche Telekom)
- Heinze: Schwellenwert nach § 39a WpÜG muss nicht innerhalb der Angebotsfrist erreicht werden – Rolle der „irrevocable undertakings“
- Allgemeines Vertragsrecht und Unternehmenskauf
- Insolvenzrecht
- Arbeitsrecht
- Steuerrecht
- Rechtsprechung
- Heft 2 (Seite 25-49)
- 2009