- GWR
- 2010
- Heft 1 (Seite 1-24)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Ehmann: Gesellschafter haben in der Publikumsgesellschaft Anspruch auf Mitteilung von Namen und Anschriften der Mitgesellschafter
- Schäfer: Schriftform des § 550 BGB verlangt die Unterschrift aller gesamtvertretungsberechtigter Vorstandsmitglieder
- Noreisch: Schätzung des Umsatzanteils von Stammkunden bei Handelsvertreterausgleichsanspruch
- Rubner: Verdacht „unsauberer Geschäfte“ gegen Vorstandsvorsitzenden und Unternehmen ist als Meinungsäußerung geschützt
- Eckhoff: „Unterlagen“ i.S.d. § 86a I HGB sind auch die Vetriebstätigkeit betreffende Software und Werbematerial
- Mackensen: HR-Anmeldung eines Squeeze out-Beschlusses ist trotz Anhängigkeit von Anfechtungsklagen bis zu deren Rechtshängigkeit möglich
- Lorenz, Gullo: Freigabeverfahren unterliegt einer Antragsfrist von drei Monaten
- Miras: Die Bezeichnung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als „GmbH“ ist firmenrechtlich unzulässig
- Petrovicki: Zahlung auf im Soll geführtes Konto kann zur Erfüllung der Einlagepflicht ausreichen
- Handels- und Gesellschaftsrecht
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- Heft 1 (Seite 1-24)
- 2010