- GWR
- 2010
- Heft 4 (Seite 75-100)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Pitsch: Akzessorische Gesellschafterhaftung unterliegt gleicher Verjährung wie die Gesellschaftsschuld
- Petrovicki: Für konkludente Genehmigung ist Kenntnisstand des weiteren gesamtvertretungsberechtigten GbR-Gesellschafters maßgeblich
- Noreisch: Rabatte des Herstellers unter teilweiser Übernahme des Absatzrisikos erhöhen den Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers
- Veranneman: Mitspracherechte und Wettbewerbsverbot vor Umsetzung des Austritts eines Gesellschafters
- Römermann: Offenlegungspflicht bei Verwendung eines GmbH-Mantels besteht nur bei unvollständigem Stammkapital
- Gottschalk: Bestellung eines Sonderprüfers wegen Pflichtverletzungen von Vorstand und Aufsichtsrat bei der IKB Bank
- Ehmann: Ungeschriebene Zuständigkeit der HV bei wesentlicher Änderung der Unternehmensstruktur infolge eines Beteiligungserwerbs
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 4 (Seite 75-100)
- 2010