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Zitiert in:
- GWR
- 2010
- Heft 4 (Seite 75-100)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Schwennicke: Prospekthaftung des Hintermanns wegen mangelnder Aufklärung über Vertriebsstruktur
- Erne: Verjährung beginnt mit Kenntnis vom Zusammenbruch des Anlagemodells
- Frobenius: Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstands nach § 36 I Nr. 3 ZPO wegen fehlerhafter Anlageberatung
- Bödeker: Kein Verjährungsbeginn wegen grob fahrlässiger Unkenntnis des Anlegers, wenn er die Risikohinweise im Prospekt nicht liest
- Allgemeines Vertragsrecht und Unternehmenskauf
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Insolvenzrecht
- Arbeitsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 4 (Seite 75-100)
- 2010