- GWR
- 2011
- Heft 9 (Seite 201-224)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Habersack: Rückabwicklung eines finanzierten Genossenschaftsbeitritts
- Masuch: Quotale Haftung von Gesellschaftern einer Immobilienfonds-GbR bedarf vertraglicher Vereinbarung bezogen auf die Restschuld
- Weitnauer: Kein Ausschluss der nicht sanierungsbereiten Gesellschafter bei vereinbarter „Verwässerung“ (Abgrenzung zu „Sanieren oder Ausscheiden“)
- Wicke: Bei Umnummerierung abgetretener Geschäftsanteile in der Gesellschafterliste muss jeder Geschäftsanteil zweifelsfrei identifizierbar sein
- Müller-Eising: Treugeber eines Treuhandkommanditisten bei einer Immobilienfonds-KG haften dem Insolvenzverwalter wie unmittelbare Kommanditisten (Falk-Fonds)
- Gottschalk: Ohne gesellschaftsvertragliche Regelung ist für die KG das kapitalgesellschaftsrechtliche System nicht anwendbar
- Ziemons: Keine Wahrung der Schriftform bei Vertragsunterzeichnung durch einen GbR-Gesellschafter ohne Vertretungszusatz
- Heckschen: Abschluss eines stillen Gesellschaftsvertrages mit einer GmbH ist nicht im Handelsregister eintragungsfähig
- Petrovicki: Nachweis für Grundstückserwerb durch BGB-Gesellschaft kann nicht durch eidesstattliche Versicherung über Gründung erbracht werden
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 9 (Seite 201-224)
- 2011