Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
GWR 2011, 220
Anm. zu BGH: Erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalte sind nur als kongruente Deckung hinsichtlich der abgetretenen Forderungen anfechtbar
Entscheidungsbesprechung von Dr. Volker Römermann zum Urteil v. 17.03.2011 - IX ZR 63/10