- GWR
- 2011
- Heft 11 (Seite 249-273)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Veranneman: Verfassungsbeschwerde von T-Online-Aktionären gegen Spruchverfahrensbeschluss zur baren Zuzahlung nicht zur Entscheidung angenommen
- Krafka: Keine Nachweise für den Grundstückserwerb durch GbR erforderlich
- Berninger: Neugründung einer UG (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung verstößt gegen das Sacheinlagenverbot nach § 5a II 2 GmbHG
- Wolfer: Auslegung der Erklärung des Komplementärs beim Beitritt des Kommanditisten zu einer Publikums-KG
- Rasmussen-Bonne: „Erforderlich“ im Sinne des § 86a HGB sind nur für die spezifische Anpreisung der Ware unerlässliche Unterlagen – Restriktive Auslegung des BGH
- Otte: Kein Schadensersatzanspruch des GmbH-Geschäftsführers trotz Kündigungsrechts wegen vertragswidriger Beschränkung seiner Kompetenzen
- Bröcker: Deutsche Bank kann gegen Schadensersatzanspruch von Kirch rechtmäßiges Alternativverhalten einwenden
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 11 (Seite 249-273)
- 2011