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Zitiert in:
- GWR
- 2011
- Heft 4 (Seite 77-101)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Brocker: Scheingewinne sind nicht entschädigungsfähig nach EAEG (Phoenix)
- Vos: Abschlussgebühr einer Bausparkasse ist AGB-rechtlich zulässig
- Simon: Aussetzungsbeschluss nach § 7 I KapMuG ist nur bei Prospekhaftung im engeren Sinne bindend
- Hofauer: Ersatz realisierter Verluste nach fehlerhafter Anlageberatung setzt vorherige Aufforderung zur Rückabwicklung voraus
- Fullenkamp: Auch freier Anlageberater muss über Rückvergütung aufklären
- Conen: Grundsätze der „Bond-Rechtsprechung“ sind im Rahmen der Anlageberatung auch für derivative Finanzprodukte weiterhin gültig
- Allgemeines Vertragsrecht und Unternehmenskauf
- Insolvenzrecht
- Arbeitsrecht
- Steuerrecht
- Rechtsprechung
- Heft 4 (Seite 77-101)
- 2011