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Zitiert in:
- GWR
- 2011
- Heft 7 (Seite 151-174)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Riemenschneider: Grundschuldgläubiger muss bei Ablösung einer in Teilungsversteigerung bestehen gebliebenen Grundschuld keine Grundschuldzinsen einfordern
- Zarth: Schiedseinrede selbst muss konkrete Bezeichnung der maßgeblichen Schiedsvereinbarung enthalten
- Kirchhartz: Keine Erstattung der Beiträge zur Restschuldversicherung bei Darlehenswiderruf durch Insolvenzverwalter
- Zoller: Verschweigen von Rückvergütungen durch eine Bank war bereits im April 2000 vorsätzlich
- Szesny: Interviewprotokolle nach internen Untersuchungen dürfen beschlagnahmt werden (HSH Nordbank)
- Vos: Missbräuchliche Inanspruchnahme eines Akkreditivs kann gegenüber Bestätigungsbank auch per Eilrechtsschutz geltend gemacht werden
- Insolvenzrecht
- Arbeitsrecht
- Steuerrecht
- Rechtsprechung
- Heft 7 (Seite 151-174)
- 2011