-
Zitiert in:
- GWR
- 2011
- Heft 23 (Seite 535-559)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Muth, Müller: Keine Pflicht zur Aufklärung über Gewinnmargen bei Festpreisgeschäften – „Lehman Brothers“
- Conen: Grundsätzlich keine Offenbarungspflicht über Provisionszahlung an einen zugleich für den Unterbeteiligten tätigen Anlagevermittler
- Fullenkamp: Keine Pflicht eines Anlageberaters zur Vorlage einer Vertriebsvereinbarung
- Weppner: Darlegungs- und Beweislast für internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
- Gehrmann: Handelsgestützte Marktmanipulation und Verfallsanordnung
- Hofauer: Stellung als Alleinaktionär begründet nicht automatisch Hintermanneigenschaft im Sinne der Prospekthaftung
- Erne: „Ankauf“ von Lebensversicherungen ist Einlagengeschäft im Sinne von § 1 I 2 Nr. 1 KWG
- Insolvenzrecht
- Arbeitsrecht
- Steuerrecht
- Rechtsprechung
- Heft 23 (Seite 535-559)
- 2011