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GWR 2012, 159
Anm. zu BGH: Bei Verstoß gegen ein Unterlassungsgebot einer GmbH und ihres Geschäftsführers ist Ordnungsgeld nur gegen die GmbH festzusetzen
Entscheidungsbesprechung von Dr. Georg Faerber zum Beschluss v. 12.01.2012 - I ZB 43/11