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GWR 2012, 422
Anm. zu BAG: Herausnahme von sog. Leistungsträgern aus der Sozialauswahl erfordert Abwägung der betrieblichen Vorteile mit dem sozialen Interesse
Entscheidungsbesprechung von Dr. Frank Walk zum Urteil v. 22.03.2012 - 2 AZR 167/11