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GWR 2013, 75
Anm. zu BFH: Erwerb „gebrauchter“ Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt zur Einziehung der Versicherungsleistungen ist grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit
Entscheidungsbesprechung von Dr. Felicitas Mayer-Theobald zum Urteil v. 11.10.2012 - IV R 32/10