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Zitiert in:
- GWR
- 2013
- Heft 11 (Seite 217-237)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Juretzek: Die Geltendmachung der Hauptforderung kann als vertragliche Fälligkeitsvoraussetzung der Bürgschaftsforderung vereinbart werden
- Vos: Schließungsrisiko eines offenen Immobilienfonds ist grundsätzlich aufklärungsbedürftig
- Kirchhartz: Beratungs-, Warn- und Aufklärungspflichten von Depotbanken bei Beratungsfehlern Dritter
- Aurich: Anfänglicher Marktwert auch bei Zahler-Swap als Absicherungsgeschäft aufklärungspflichtig
- Eckhoff: Unternehmer genießen auch bei unwesentlichen Abweichungen von unwirksamer Musterbelehrung des Verordnungsgebers Vertrauensschutz
- Insolvenzrecht
- Arbeitsrecht
- Steuerrecht
- Rechtsprechung
- Heft 11 (Seite 217-237)
- 2013