- GWR
- 2015
- Heft 12 (Seite 243-264)
- Rechtsprechung
- Insolvenzrecht
- Weitnauer: Zahlung auf durch Rangrücktrittsvereinbarung gesperrte Forderung ist kondizierbar und als unentgeltliche Leistung anfechtbar
- Froehner: Die Insolvenzanfechtung nach § 135 I, II InsO setzt keine Krise der Gesellschaft voraus
- Cohnen: Ohne geldwäscherechtlichen Anlass für die Identifizierung besteht kein Zurückbehaltungsrecht bei deren Verweigerung
- Insolvenzrecht
- Rechtsprechung
- Heft 12 (Seite 243-264)
- 2015