- GWR
- 2015
- Heft 22 (Seite 463-484)
- Rechtsprechung
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
- Hack: Für eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung kommt es auf die Zahl der betroffenen Kunden nicht an
- Slobodenjuk: Beratungsunternehmen können als Gehilfen für Kartellverstöße haften
- Kartell- und Wettbewerbsrecht
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