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GWR 2021, 55
Anm. zu LAG Köln: GbR ist herrschendes Unternehmen im Konzern nur bei gemeinsamer Zweckverfolgung der Gesellschafter
Entscheidungsbesprechung von Merle Kulbach zum Beschluss v. 16.09.2020 - 3 TaBV 18/20