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GWR 2024, 366
Anm. zu KG: Namenszusatz „eGbR“ muss nicht am Ende des Namens der GbR, sondern kann auch in der Mitte des Namens der GbR geführt werden
Entscheidungsbesprechung von Dr. Thomas Schulteis zum Beschluss v. 09.07.2024 - 22 W 19/24