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IR 2005, 212
Anm. zu VG Köln: Bisherige Vergabekriterien für Zugtrassen aus den „Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur“ können bei der Erstellung des Netzfahrplans 2005/2006 bis zum 1.8.2005 weiter angewandt werden
Entscheidungsbesprechung von Helene Schultzky zum Beschluss v. 20.06.2005 - 11 L 882/05