Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
IR 2009, 117
Anm. zu BMF: Das BMF folgt der Rechtsprechung des EuGH und des BFH hinsichtlich der Besteuerung des Legens von Wasserhausanschlüssen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%
Entscheidungsbesprechung von Marko Wedemeyer zum Schreiben v. 07.04.2009 -