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IR 2010, 164
Anm. zu OLG Naumburg: Vereinbarung einer „unverhältnismäßig langen“ Anschlussleitung bei einer Leitungslänge von mehr als 20 m Entfernung zulässig
Entscheidungsbesprechung von Beate Zimmermann zum Urteil v. 06.05.2010 - 2 U 119/09