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IR 2011, 214
Anm. zu BVerwG: Nur Einwendungen aufgrund gesetzlich anerkannter Interessen und konkretisierter Planungsabsichten im Rahmen eisenbahnrechtlicher Fachplanung berücksichtigungsfähig
Entscheidungsbesprechung von Dr. Christian Jung zum Urteil v. 26.05.2011 - 7 A 10.10