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IR 2014, 21
Anm. zu OVG Münster: Bei Verstoß gegen TrinkwV reicht neuer Negativbefund nicht zum Nachweis der Sicherung der Trinkwasserqualität
Entscheidungsbesprechung von Beate Zimmermann zum Beschluss v. 27.08.2013 - 13 B 903/13