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IR 2018, 135
Anm. zu LG Köln: Stromnetzentgelte beim Vorliegen von singulär genutzten Betriebsmitteln sind nach der tatsächlich erreichten Jahresnutzungsdauer abzurechnen
Entscheidungsbesprechung von Alex Gejko zum Urteil v. 27.06.2017 - 90 O 79/16