- JA
- 2011
- Heft 1 (Seite 1-80)
- Übungsblätter Studenten
- ÜS Strafrecht
- ÜS StrR Ex Klausur
- Theile: „Kriminogener Hedonismus“
- Sachverhalt
- LÖSUNG
- Frage 1: Hat sich A strafbar gemacht?
- 1. Handlungsabschnitt : Die Abbuchung des Geldes
- A. § 266 I Var. 2 StGB durch Einbehalt der 300 €
- B. § 266 b I Var. 2 StGB durch Einbehalt der 300 €
- C. § 263 a I Var. 3 StGB durch Benutzung der EC-Karte und Einbehalt der 300 €
- D. § 265 a I Var. 1 StGB durch Benutzung der EC-Karte und Einbehalt des Geldes
- E. § 269 I Var. 1 StGB durch Benutzung der EC-Karte
- F. § 242 I StGB durch die Entnahme des Geldes
- G. § 246 I StGB durch Einbehalt des Geldes
- 2. Handlungsabschnitt : Das Leerspielen der Geldautomaten
- A. § 263 a I Var. 3 StGB in 15 Fällen durch Betätigung der Risikotaste
- B. § 263 a I Var. 4 StGB in 15 Fällen durch Betätigung der Risikotaste
- C. § 242 I StGB in 15 Fällen durch Erlangung und Einbehalt des Geldes
- D. § 246 I StGB in 15 Fällen durch Einbehalt des Geldes
- E. § 265 a I Var. 1 StGB in 15 Fällen durch Betätigung der Risikotaste
- F. § 202 a StGB in 15 Fällen durch Bedienung des Automaten
- G. § 17 II UWG durch Bedienung des Automaten und Benutzung des Computerprogramms
- Frage 2: Was ist von den Einwänden des A gegenüber der Verurteilung zu den Weisungen zu halten?
- Frage 3: Nehmen Sie Stellung zu den Überlegungen des Vorsitzenden und des Schöffen.
- Frage 4: Die turbulente Hauptverhandlung
- Frage 5: Durchführung einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Hauptverhandlung?
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- Heft 1 (Seite 1-80)
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