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JA 2011, 392
Anm. zu OLG Frankfurt: Möge er jetzt sprechen oder für immer schweigen – „Widerspruchslösung“ und Umgestaltung der Rechtslage
Entscheidungsbesprechung von Professor Dr. Hans Kudlich zum Beschluss v. 08.11.2010 - 3 Ss 285/10