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JA
2012
Heft 3 (Seite 161-240)
Übungsblätter Studenten
ÜS Strafrecht
ÜS StrR Basic Lernbeitrag
Hatz: Die Strafbarkeit von sog. „Abofallen“ im Internet
A. Einleitung
B. Was ist unter sog. „Abofallen“ genau zu verstehen?
C. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen
D. Besonders schwere Fälle des Betrugs, § 263 III StGB
E. Weitere Strafbarkeiten
JA 2012, 186
Die Strafbarkeit von sog. „Abofallen“ im Internet
Aufsatz von Andreas Hatz
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