JAmt 2011, 19
Vorgeburtliche Beurkundung der gemeinsamen Sorge; Bestimmung des Namens des Vaters zum Kindesnamen durch die Eltern; nachträglicher Wunsch der Mutter nach Änderung des Kindesnamens in ihren eigenen Namen; unstrittig erteilte Falschbelehrung bei der Sorgebeurkundung durch die Urkundsperson über eine angebliche Änderungsmöglichkeit innerhalb von drei Monaten
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