JAmt 2011, 270
Unterhaltsansprüche im Verbraucherinsolvenzverfahren; keine Restschuldbefreiung bei Deliktanspruch wegen Unterhaltspflichtverletzung gem. § 823 Abs. 2 BGB, § 170 StGB; zum weiteren Verfahren nach einem Widerspruch des Schuldners gegen die Anmeldung als Deliktsforderung
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