Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
JAmt 2011, 575
Vom Beistand betriebene Feststellung der Vaterschaft gegen einen von der Mutter benannten Mann; Ausschluss dieses Mannes durch das inzwischen vorliegende Sachverständigengutachten; drohende Haftung der Mutter für Gerichtskosten und die Kosten des von dem Mann beauftragten Anwalts
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