Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
JAmt 2012, 148
Außergerichtliche Klärung der Vaterschaft nach § 1598 a BGB; Verlangen der Mutter nach Übernahme von Arztkosten in Höhe von 33 EUR für die Probenentnahme bei dem von ihr beauftragten Hausarzt (statt des Aufsuchens des vom Vater benannten Instituts in der nahen Großstadt)
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