Von einem bayerischen Einwohnermeldeamt erteilte Registerauskunft …
JAmt 2012, 250
Von einem bayerischen Einwohnermeldeamt erteilte Registerauskunft über den Wohnsitz eines Unterhaltspflichtigen; zur Rechtmäßigkeit einer dem hessischen Beistand hierfür berechneten Gebühr von 5 EUR
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