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JAmt 2012, 317
Zur Frage der Kostenerstattungspflicht nach § 89 e SGB VIII, wenn die bisherige Zuständigkeit gem. § 86 Abs. 5 S. 2 SGB VIII am gA der Mutter in einer Einrichtung bei Entzug der Alleinsorge bestehen bleibt und diese später in eine eigene Wohnung im selben Jugendamtsbereich zieht
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