Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
JAmt 2012, 652
Beistandschaft für ein zwölfjähriges Kind; vom Beistand zufällig erlangte Information über ererbtes erhebliches Kapitalvermögen des Kindes (dem Unterhaltspflichtigen noch nicht bekannt); Handlungsoptionen des Beistands
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