Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
JAmt 2012, 81
Nach Beurkundung der Sorgeerklärung bekanntgewordene rechtliche Betreuung für die Mutter; vom Betreuer vorgebrachter Einwand der Geschäftsunfähigkeit der Mutter; Verlangen an das Jugendamt nach „Nichtigerklärung“ der Urkunde
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