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JAmt
2012
Heft 2 (Seite 61-116)
DIJuF-Rechtsgutachten
Beurkundungsrecht
Nach Beurkundung der Sorgeerklärung bekanntgewordene rechtliche …
I. Sorgerecht keine Betreueraufgabe
II. Zur Frage der Geschäfts(un)fähigkeit der Mutter
III. Sorgeerklärungen durch Geschäftsunfähige?
IV. Schlussfolgerungen für den mitgeteilten Fall
JAmt 2012, 81
Nach Beurkundung der Sorgeerklärung bekanntgewordene rechtliche Betreuung für die Mutter; vom Betreuer vorgebrachter Einwand der Geschäftsunfähigkeit der Mutter; Verlangen an das Jugendamt nach „Nichtigerklärung“ der Urkunde
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