Abgrenzung im Jugendschutz: Entwicklungsbeeinträchtigung – Jugendgefährdung …
JAmt 2012, 88
Abgrenzung im Jugendschutz: Entwicklungsbeeinträchtigung – Jugendgefährdung – Kindeswohl; Maßstab für die Zulassung einer „öffentlichen Veranstaltung“ (Bushido-Konzert) nach § 7 JuSchG
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