Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
JAmt 2012, 91
Treuhänderische Rückübertragung von gem. § 7 Abs. 1 UVG bzw § 33 Abs. 1 SGB II übergegangenen Unterhaltsansprüchen auf das Kind; Weigerung des nach Abgabe der Beistandschaft zuständig gewordenen Jugendamts, auch die rückübertragenen Ansprüche geltend zu machen
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